Schwäbisches Gelenkzentrum

Zweitmeinung

Ist das wirklich notwendig?

„Auf jeden Fall!“ muss die Antwort lauten. Denn nicht immer ist eine Empfehlung zu einer Operation tatsächlich gerechtfertigt und die Operation notwendig. Am schwäbischen Gelenkzentrum wird nur operiert, wenn es wirklich sein muss und genauso beurteilen wir auch Ihren Fall im Rahmen der SGZ-Zweitmeinung. Wenn Sie sich mit Ihrer Erkrankung und der bisherigen Therapieempfehlung unsicher fühlen aber nicht persönlich im SGZ vorbeischauen können, bieten wir Ihnen unseren SGZ-Zweitmeinungsservice an.

Lassen Sie durch unsere Spezialisten überprüfen, ob eine Operation wirklich notwendig ist. Ein erfahrenes Team aus spezialisierten Fachärzten unter Leitung von Prof. Dr. Michael Maier beurteilt Ihren Fall und beantwortet Ihre Fragen.

Warum ist eine Zweitmeinung für Sie sinnvoll?

  • Sie brauchen eine Entscheidungshilfe, da Sie bei verschiedenen Ärzten waren und Ihnen unterschiedliche Therapieempfehlungen gegeben wurden.
  • Ihr behandelnder Arzt ist kein Experte für Ihr Krankheitsbild.
  • Ihnen wurde keine klare Diagnose oder Therapieempfehlung gegeben.
  • Ihnen wurde ein größerer Eingriff empfohlen und Sie wollen sich absichern, ob dieser wirklich sinnvoll und notwendig ist.
  • Die von Ihrem Arzt vorgeschlagene Therapie verspricht keine eindeutige Besserung Ihres Zustands und Sie möchten herausfinden, ob es noch alternative Behandlungsverfahren gibt, die in Frage kommen.
  • Sie haben den Eindruck, über die geplante Therapie nur unzureichend informiert worden zu sein und machen sich deshalb Sorgen.

Wie hoch ist die Investition in eine SGZ-Zweitmeinung?

  • Die Vergütung für das Erstellen eines SGZ-Zweitmeinungsgutachten nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist gesetzlich bindend und richtet sich nach dem Aufwand. Die Vergütung beginnt als SGZ-Basic-Zeitmeinung bei etwa 600 €.
  • Unser Premiumprodukt ist die SGZ-Deluxe-Zweitmeinung in der zusätzliche Leistungen wie Befundung durchgeführter MRT/ CT-Bilder und Inanspruchnahme weiterer Experten hinzukommen und eine entsprechend höhere Vergütung nach GOÄ begründen.
  • Gerne übersenden wir Ihnen unseren Zweitmeinungsbogen für Ihre Kostenkalkulation.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse inwiefern diese sich an den Kosten für Ihre Zweitmeinung zum Wohle Ihrer Gesundheit beteiligt.

Schritte zu meiner SGZ-Zweitmeinung

  • Sie schicken uns eine E-Mail an zweitmeinung@sgz-stuttgart.de.
  • Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen bezüglich des weiteren Vorgehens.
  • Die Erstellungszeit für das Zweitmeinungsgutachten hängt vom Umfang der Zweitmeinung ab.

Wie sicher sind meine Daten?

Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Erstellung der Zweitmeinung. Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit Ausnahme der für die Erstellung der Zweitmeinung befassten ärztlichen Spezialisten erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.